(Quelle: Ratsinfosystem der Stadt Braunschweig, 15.03.2019)

Was hat sich im vorliegenden 4. Plan gegenüber 2016 geändert?

In der Beschlußvorlage 18-09724 vom 22.02.2019 steht dazu auf Seite 4 (Zitat):

Die Ausdehnung des Planungsgeltungsbereiches war von Anfang von der BI gefordert worden. Wie sollte sonst ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden und die auch Probleme mit dem angrenzenden Straßenverkehr (z.B. Fußgängerquerung) ernsthaft berücksichtigt werden können?

Die Änderungen wird die BI eingehend prüfen. Sind die Veränderung wirklich aureichend? Zum Beispiel klingt die Formulierung: "das Lärmschutzkonzept wurde optimiert" nicht besonders überzeugend. Können die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden?