Entscheidungen der Stadt Braunschweig
**Aktuell** Stand 29.02.2019
Seit Ende Februar 2019 liegt nun eine neue Plan-Überarbeitung für die Umsiedlung Görge Markt Kanzlerfeld vor. Auf der nächsten Stadtbezirksratssitzung am 06.03.2019 soll das Thema in den TO Ö5+6 sollen die überarbeiteten Planungen für die 4. Auslegung vorgestellt und behandelt werden. Entsprechende Beschlußvorlage wurde dazu vorbereitet. Der Stadbezirksrat kann über den beschluß abstimmen, hat aber nur Anhörungsrecht.
In dem neuen 885 Seiten langen Plandokument werden auch die die bisherigen zahlreichen Einwändungen der Bürger bewertet.
Stand November 2018 Die Bürgerintiative fragte nach: Nach Auskunft der Stadtverwaltung liegt ein überarbeiteter Bebauungsplan für den Görge-Markt immer noch nicht vor. Damit ist der von der Stadt angekündigte Zeitplan - öffentliche Auslegung zum Jahresende 2018 bzw. Jahresanfang 2019 - nicht zu halten.
Stand März 2018 Die erneute Auslegung der Pläne wurde nun für das 2. Quartal 2018 erwartet.
Stand Okt 2017 Eine 4. Auslegung der Pläne für die Änderung der Flächennutzung sowie ein Bebauungspplan im Rahmen eines klassischen Aufstellungsverfahrens wird für das 1. Quartal 2018 erwartet.
29.09.2017 Es stellt sich heraus, dass die Verwendung eines beschleunigten Verfahrens rechtlich nicht haltbar ist ist. Das OVG Münster schätzt ein, dass die Erfoderunis einer reihe von Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte ein Indiz für die erhblichkeit der Umweltauswirkungen gewertet wird. Aus diesem Grund wurde beschlossen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Dieser soll den Weg zu einem standardisiertenm Bebauungsplanverfahren mit Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) führen. Dazu fanden vom 29.09.2017 bis zum 20.10.2017 eine Frist für Stellungnahmen im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach §3 Abs 1 BauGB statt.
16.11.2016/23.11.2016: Der Stadtbezirksrat gibt grünes Licht für eine erneute 3. Auslegung und der Verwaltungsausschuß beschliesst eine erneute Überarbeitung Bebauungsplans. Hier wurde hauptsächlich an Mängeln in Bezug auf Lärmschutzbelangen nachgebessert. U.a. sollen die Lärmschutzwände im Osten nun auf 3,50m erhöht werden. Die Auslegungsfrist war vom 02.1.2017 bis 1.2.2017. Auch hier wurde von der BI ein Gegengutachten zum Thema Lärmschutz in Auftrag gegeben.
15.12.2015: Der Verwaltungsausschuß beschliesst die erneute 2. Auslegung des Bebauungsplans. In diesem wurden vor allem die Mängel mit der Verkehrsanbindung nachgebessert. Lärmschutzwände im Osten sollten nun auf 2,60m erhöht werden. Die Auslegungsfrist war vom 19.1.2016 bis 2.2.2016. Während dieser Zeit kamen über 100 Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeit. Von der BI wurde ein Gegengutachten zum Thema Lärmschutz in Auftrag gegeben. Die Lärmschutzmaßnahmen sind nach wie vor unzureichend.
08.07.2014: Der Verwaltungsausschuß beschliesst die öffentliche Auslegung des vorhabenbedingten Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren. Diese erste öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 18.07.2014 bis 18.08.2014 durchgeführt. Während dieser Zeit sind ca. 90 Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Planungen weisen diverse Mängel auf.
06.12.2011/13.12.2011: Verwaltungsauschuß und Rat der Stadt Braunschweig stimmen der Veräußerung ohne Prüfung weiterer Alternativen zu. Ein externes Büro erarbeit im Auftrag des Investors einen Entwurf für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
30.11.2011: Der Stadtbezirksrat stimmt der Veräußerung des Grundstücks an die Fa. Lauwig Verwaltungs GmbH zu.
12.5.2010: Der Stadtbezirksrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans.
24.11.2009: Der Stadtbezirksrat entbindet das Grundstück an der Stauffenbergstraße von der Nutzungsbeschränkung als Jugendeinrichtung.
Im Jahr 2009 entscheidet die Firma "Görge", dass die heutigen Geschäftsräume in Lehndorf und im Kanzlerfeld nicht ausreichend sind (Verkaufsfläche, Lagerraum, Parkplätze) und auf der gegenüberliegende Grünfläche ein Neubau entsehen soll. Forderungen nach Optionen zur Vergrößerung werden an die Stadt gerichtet, verbunden mit dem Hinweis, man würde sonst beide Standorte aufgeben. Die Firma Görge verspricht, bei Genehmigung eines Neubaus mit 1200 qm Verkaufsfläche an der Stauffenbergstraße die Filiale in Lehndorf für 10 weitere Jahre zu betreiben.